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Aktuelle Regelung für Osterfeuer in 2020

Aktuelle Regelung für Osterfeuer in 2020

Landkreis Aurich. Bereits in der letzten Woche hatten wir darüber berichtet, dass unser diesjähriges Osterfeuer aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie leider ausfallen muss. Das Verbot für das Abbrennen von Osterfeuern betrifft allerdings nicht nur unsere Feuerwehr – die Vorgabe der Niedersächsischen Landesregierung betrifft sämtliche Institutionen und private Gruppen.

Wer am kommenden Samstag oder in den Tagen danach entgegen dieser Vorgabe ein Osterfeuer entzündet, wird auf jeden Fall Besuch von uns bekommen. Leider müssen wir dann auch gleich das Ordnungsamt und die Polizei mitbringen.

Zum Hintergrund: wir Feuerwehren im Landkreis Aurich sind dazu verpflichtet, jedes gemeldete Osterfeuer umgehend zu löschen. Dabei spielt es keine Rolle, ob durch das Feuer eine Gefahr besteht oder nicht. Zusätzlich kann es bei einer Nichtbeachtung der Vorgaben zu hohen Bußgeldern kommen – und der Einsatz der Feuerwehren muss zudem gezahlt werden.

Wir halten es also wie unser Kreisbrandmeister Gerd Diekena und sein in kürze nachfolgender Stellvertreter Dieter Helmers sowie der Kreisfeuerwehrverband Aurich e.V. und appellieren an Eure Vernunft. Wir hoffen auf Euer Verständnis und eine einsatzfreie Zeit! Wir werden Euch bezüglich eventueller Folgetermine auf dem Laufenden halten.


Foto: https://www.kreisfeuerwehrverband-aurich.de/